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Von ca. 340.000 Flüssiggas - Verbrauchern steckt der Grossteil in Lieferverträgen. Diese Verträge sind meist eindeutig.

Viele Flüssiggas - Anbieter stellen ihren Kunden den Gastank lediglich gegen Miete oder Nutzungsentgelt leihweise zur Verfügung. Der Kunde wird bei diesem Vertrag verpflichtet, sein Flüssiggas ausschließlich beim Eigentümer, zu beziehen, und das meistens zu Preisen, die weit über dem liegen, was auf dem freien Gasmarkt zu zahlen ist.

Der Bundesgerichtshof erklärte, dass allein der Eigentümer eines Gastanks, also der Vermieter, bestimmen darf, wer in diesen Tank Gas einfüllen darf.

Abhilfe schafft nur ein eigener Flüssiggas Tank. Bereits nach zwei Befüllungen von freien Anbietern kann sich ein eigener Flüssiggas Tank armortisiert haben. Doch welche Möglichkeiten bieten sich für Verbraucher die an einen bestehenden Liefervertrag gebunden sind ?

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