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Von
ca. 340.000 Flüssiggas - Verbrauchern
steckt der Grossteil in Lieferverträgen. Diese Verträge
sind meist eindeutig.
Viele Flüssiggas - Anbieter
stellen ihren Kunden den Gastank lediglich gegen Miete oder Nutzungsentgelt
leihweise zur Verfügung. Der Kunde wird bei diesem Vertrag
verpflichtet, sein Flüssiggas ausschließlich
beim Eigentümer, zu beziehen, und das meistens zu Preisen,
die weit über dem liegen, was auf dem freien Gasmarkt zu zahlen
ist.
Der Bundesgerichtshof erklärte, dass allein der Eigentümer
eines Gastanks, also der Vermieter, bestimmen darf, wer in diesen
Tank Gas einfüllen darf.
Abhilfe schafft nur ein eigener Flüssiggas
Tank. Bereits nach zwei Befüllungen von freien Anbietern
kann sich ein eigener Flüssiggas Tank
armortisiert haben. Doch welche Möglichkeiten bieten sich für
Verbraucher die an einen bestehenden Liefervertrag
gebunden sind ?
Wir beraten Sie gerne - sprechen Sie uns an !
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